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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 6/2023
Amtl. Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Bebauungsplan „Bierbach/Ziegelei, 3. Änderung" Nr. 224

hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung)

Der Rat der Gemeinde Nalbach hat in seiner Sitzung am 02.02.2023 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bierbach/Ziegelei, 3. Änderung" Nr. 224 gemäß § 13 BauGB ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es im Wesentlichen, im rückwärtigen Grundstücksbereich Nebenanlagen zu ermöglichen. Weiterhin werden Festsetzungen flexibilisiert und an heutige Bedingungen angepasst (z.B. GRZ).

Durch die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden kann.

Der Rat der Gemeinde Nalbach hat in gleicher Sitzung am 02.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Bierbach/Ziegelei, 3. Änderung" Nr. 224 angenommen und die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.

Da keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet, kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Zeit vom 20.02.2023 bis einschließlich 22.03.2023 während der allgemeinen Dienststunden (Mo, Di und Do von 07:30 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, Mi und Fr von 07:30 bis 12:30 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nalbach (Bauamt), Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden.

Die Unterlagen können im Zeitraum der Auslegung auch auf der Homepage der Gemeinde Nalbach unter (www.nalbach.de) eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nalbach, den 03.02.2023
Der Bürgermeister

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