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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 6/2025
Amtl. Bekanntmachungen
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Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Wahl des Deutschen Bundestages in der Gemeinde Nalbach am Sonntag, 23. Februar 2025

Alle Wahlberechtigten, die am Wahltag ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben können oder wollen und deshalb von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, können diese wie folgt beantragen:

Online:

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen QR-Code. Diesen können Sie mit Ihrem Smartphone abscannen und werden im Anschluss zum Antrag für Ihre Briefwahlunterlagen weitergeleitet. Dieser ist bereits mit Ihren persönlichen Daten vorausgefüllt. Bitte prüfen Sie diese und versenden Sie Ihn anschließend.

Den Online-Antrag finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Nalbach www.nalbach.de unter dem Punkt [Rathaus] ® [Wahlen]

Wahlbenachrichtigung:

Die Briefwahlunterlagen können auch mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Das ausgefüllte Formular – Unterschrift nicht vergessen – kann per Post verschickt (der Briefwahlantrag muss in diesem Fall entsprechend frankiert werden) oder in den Briefkasten am Eingang des Rathauses der Gemeinde Nalbach, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, eingeworfen werden.

persönliche Beantragung:

Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Rathaus beantragt und abgeholt werden. Auf meine Bekanntmachung "Öffnungszeiten des Briefwahlbüro" in dieser Ausgabe des amtlichen Bekanntmachungsblattes wird verwiesen. Dort besteht voraussichtlich ab Montag, dem 10.02.2025 auch die Möglichkeit, direkt zu wählen.

per E-Mail:

Sie können auch einen formlosen Antrag zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen per E-Mail an wahlen@nalbach.de senden. Hierbei ist der Name des Antragstellers, das Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift anzugeben.

Wer den Antrag für eine/n Dritte/n stellt, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht.

Telefonische Anträge können nicht entgegengenommen werden.

Ich bitte um Beachtung, dass die eingehenden Briefwahlanträge erst dann bearbeitet werden können, wenn die Stimmzettel (ab zweiter Februarwoche) vorliegen.

Die Briefwahl vor Ort ist voraussichtlich ab Montag, 10.02.2025 möglich.

Auf meine Bekanntmachung "Zustellung der Wahlbenachrichtigungen" in dieser Ausgabe des amtlichen Bekanntmachungsblattes wird verwiesen.

Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr. Für einen rechtzeitigen Rückversand sollten Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl (20. Februar 2025) abgesendet werden.

Im Falle nachzuweisender plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums am Wahlsonntag, 23. Februar 2025 nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Sofern ein bereits beantragter Wahlschein einer/einem Wahlberechtigten nicht zugeht oder eine/ein Wahlberechtigter diesen verloren hat, kann diesen Wahlberechtigten bis zum Tage vor der Wahl, Samstag, 22. Februar 2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden der/dem Wahlberechtigten bzw. der bevollmächtigten Person persönlich ausgehändigt oder durch Boten zugestellt bzw. auf dem Postweg übersandt.

Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeinde Nalbach, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, im Briefkasten am Rathauseingang bis Sonntag, 23. Februar 2025, 18:00 Uhr eingeworfen werden.

Nalbach, 21.01.2025
Peter Lehnert
Bürgermeister