Die Gemeinde Nalbach erstellt derzeit im Zuge der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie einen Lärmaktionsplan. Die EU verfolgt mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG das Ziel, „schädliche Lärmbelästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu
mindern“.
Zuständig für die Erarbeitung der Lärmkarten und der darauf aufbauenden Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind im Saarland die Städte und Gemeinden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Aus diesem Grund
erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die Lärmsituation zu informieren und an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne aktiv mitzuwirken.
Der Gemeinderat der Gemeinde Nalbach hat die Offenlegung des Lärmaktionsplanes in der vorliegenden Entwurfsfassung am 12.12.2019 beschlossen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes steht auf der Internetseite der Gemeinde unter folgender Adresse zum
Download bereit: http://www.nalbach.de
oder kann während der Öffnungszeiten im Rathaus Nalbach, 1. Obergeschoss, Raum: 1.07, eingesehen werden.
Schriftliche Stellungnahmen können bei der Gemeinde Nalbach, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach oder per E-Mail an m.klein@nalbach.de bis zum 06.03.2020 eingereicht werden.