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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 9/2024
Amtl. Bekanntmachungen
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1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Nalbach

für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – vom 15. Januar 1964 (Amtsblatt S.682), in der Fassung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsblatt I S. 204) hat der Gemeinderat am 09.11.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird festgesetzt

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf

 — 2.299.650 EUR (2024) und 3.851.150 EUR (2025)

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

 — 0 EUR (2024) und 4.249.000 EUR (2025)

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

 —  5.000.000 EUR (2024) und 5.000.000 EUR (2025)

§ 5

Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage wird zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf

 — 1.027.350 EUR (2024) und 1.460.000 EUR (2025)

§ 6

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 09.11.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Aufgrund § 10 Saarlandpaktgesetz ist die Aufstellung und Beschluss eines Haushaltssanierungsplanes nicht mehr erforderlich.

Nalbach den 09.11.2023
Gez. Peter Lehnert
Bürgermeister

2.

Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 wurde am 16.11.2023 bei der Kommunalaufsicht beim Landesverwaltungsamt in St. Ingbert vorgelegt. Die Genehmigung vom 08.02.2024 hat folgenden Wortlaut: „Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Nalbach genehmige ich

- gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für 2024 in Höhe von 2.299.650 € für 2025 in Höhe von 3.851.150 €

- gemäß § 91 Abs.4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen für 2025 in Höhe von 3.169.000 €.“

Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

3.

Die Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 liegt zur Einsichtnahme ab dem 04.03.2024 auf Zimmer 2.04 des Rathauses sieben Werktage öffentlich aus. Zur Einsichtnahme wird um vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 9002-102 gebeten.

Gemäß §12 Abs. 6 Satz 3 KSVG wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Nalbach, den 23.02.2024
Gez. Peter Lehnert