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Namborner Nachrichten
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

des Wirtschaftsplanes des Abwasserwerkes der Gemeinde Namborn (Abwasserwerk Namborn) für das Wirtschaftsjahr 2024

I. Aufgrund der §§ 12 ff. Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Namborn vom 9. Dezember 2004 in Verbindung mit dem I. Nachtrag vom 6. Dezember 2007 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 03. Januar 2024 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird

a) im Erfolgsplan

im Ertrag auf  —  1.394.700 Euro

im Aufwand auf  —  1.394.700 Euro

b) im Vermögensplan

in Einnahme auf  —  1.573.000 Euro

in Ausgabe auf  —  1.573.000 Euro

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen wird festgesetzt auf 1.321.400,-- €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 300.000,-- € festgesetzt.

§ 5

Es gilt die vom Gemeinderat am 03. Januar 2024 beschlossene Stellenübersicht.

II. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2024 des Eigenbetriebes „Abwasserwerk Namborn“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 1.321.400,-- €.

St. Ingbert, den 29.01.2024
Landesverwaltungsamt
-Kommunalaufsichtsbehörde-
Im Auftrag
Thomas Frey

III. Der Wirtschaftsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Zeit vom 11.03. - 19.03.2024 (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Namborn, Schloßstr. 13, Zimmer 004, während der Dienststunden öffentlich aus.

Namborn, den 05.03.2024
Gemeinde Namborn
Der Bürgermeister
Sascha Hilpüsch