Auch in diesem Jahr möchten wir rückwirkend für das Jahr 2024 die Vereine, Verbände und Interessensgemeinschaften finanziell fördern. Hierzu steht ein vom Gemeinderat festgelegtes Jahresbudget zur Verfügung, dessen Höhe sich nach einem Pro-Kopf-Betrag je Einwohner der Gemeinde, umgerechnet auf den Gemeindebezirk (einwohnerbezogene Komponente) und einem Betrag je Verein (vereinsbezogene Komponente) errechnet. Allerdings ist die Förderung immer in Abhängigkeit des von der Kommunalaufsicht zu genehmigenden Haushaltsplanes abhängig. Die Höhe der Förderung orientiert sich grundsätzlich nach dem „Leistungsprinzip“:
Abgesehen von den Kriterien „Jubiläen“ und „Zahl der aktiven jugendlichen Mitglieder“ erfolgt keine „Bestandsförderung“.
Ausschlaggebend ist vielmehr die Zahl und die Art der im abgelaufenen Kalenderjahr erbrachten und im Jahresantrag dargestellten Aktivitäten.
Bis auf bewusst gering gehaltene Vorgaben (Zuschussrichtlinien der Gemeinde) entscheidet der Ortsrat nach pflichtgemäßem Ermessen, wie er die einzelnen Aktivitäten gewichtet. Anträge sind bei mir oder in der Gemeindeverwaltung erhältlich und bis spätestens 31. März 2025 abzugeben.