Titel Logo
Namborner Nachrichten
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrsrechtliche Anordnung

für die Einrichtung einer Arbeitsstelle auf Land- und Bundesstraßen gem. § 45 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum ergeht gemäß §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 StVO folgende, jederzeit ohne Angabe von Gründen, widerrufliche verkehrsrechtliche Anordnung:

Ort der Maßnahme:

L 320, Namborn, Hauptstraße 9-41 und 57-89

Dauer:

10.03. - 21.04.2025

Art, Grund der Arbeiten:

Glasfaserausbau im Gehwegbereich(Reparaturarbeiten und kleine Produktion in Höhe Apotheke)

Umfang der Arbeiten:

Sperrung Gehweg mit Notweg über die Fahrbahn und bei Bedarf mit Lichtzeichenanlage (LZA); teils mit 3-Wege-LZABei Bedarf beidseitiges Haltverbot im Baustellenbereich mit VZ 283 + ZZ „ab Datum“ (4 Tage vorher aufstellen)

Absicherung bzw. Verkehrsführung

Gem. Regelpläne BII/9, BII/9 geänderti. V. m. BI/5 (ohne Gelbmarkierung mit Fußgängernotweg), VZ-Plan 3-Phasen-LZA,

Verantwortlicher Bauleiter bzw. Verkehrssicherung:

Jose Miguel Rodriguez,

Tel.: 0160-95676249