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Namborner Nachrichten
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordnung:

- geänderte Verkehrsführung in der Straße „Furschweilerstraße“ im Gemeindebezirk Hofeld- Mauschbach:

1)

Sperrung der Straße „Furschweilerstraße“ durch Verkehrszeichen Nr. 250

Grund der Anordnung:

Fahrbahnsanierungsmaßnahme

Verantwortlicher:

Gemeinde Namborn

Dauer:

17.03.2025 - 30.04.2025

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen nicht möglich.

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 10.03.2025
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde

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