I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
Teilsperrung der „Urweilerstraße“ ab Hausnummer 42 bis zur Einmündung „Rotenberger Weg“ im Gemeindebezirk Roschberg
Der Straßenverkehr wird während den Arbeiten mittels Ampelsteuerung geregelt.
Die Anwohner können trotz Sperrung ihre Grundstücke nahezu uneingeschränkt anfahren.
| Grund der Anordnung: | Tiefbauarbeiten zum Austausch eines Mittelspannungskabels in der „Urweilerstraße“ und in der „Hirtenwiese“ durch die energis-Netzgesellschaft mbH Saarbrücken |
| Verantwortlicher: | Gemeinde Namborn |
| Dauer: | 23.03.2026 bis 23.06.2026 |
II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.