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Namborner Nachrichten
Ausgabe 11/2026
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

Teilsperrung der „Urweilerstraße“ ab Hausnummer 42 bis zur Einmündung „Rotenberger Weg“ im Gemeindebezirk Roschberg

Der Straßenverkehr wird während den Arbeiten mittels Ampelsteuerung geregelt.

Die Anwohner können trotz Sperrung ihre Grundstücke nahezu uneingeschränkt anfahren.

Grund der Anordnung:

Tiefbauarbeiten zum Austausch eines Mittelspannungskabels in der „Urweilerstraße“ und in der „Hirtenwiese“ durch die energis-Netzgesellschaft mbH Saarbrücken

Verantwortlicher:

Gemeinde Namborn

Dauer:

23.03.2026 bis 23.06.2026

II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 10.03.2026
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde