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Namborner Nachrichten
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

- geänderte Verkehrsführung in der Straße „Furschweilerstraße“ im Gemeindebezirk Hofeld-Mauschbach:

1)

Sperrung der Straße „Furschweilerstraße“ durch Verkehrszeichen Nr. 250 ab Kreisel (Anwesen Hausnummer 15) bis Anwesen Furschweilerstraße Hausnummer 54

Grund der Anorndung:

Fahrbahnsanierungsmaßnahme

Verantwortlicher:

Gemeinde Namborn

Dauer:

17.03.2025 - 30.04.2025

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen nicht möglich. Bitte nutzen sie die Parkmöglichkeiten am Bahnhof und am Schützenhaus.

III. Die Anwohner der Straße „Sandhübel“ und „In der Sang“ können für die Dauer der Baumaßnahme über den Fußweg von „In der Sang“ zm Sportplatz Hofeld-Mauschbach zu Ihren Anwesen an- und abfahren.

IV. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 14.03.2025
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde