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Namborner Nachrichten
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

des Wirtschaftsplanes des Abwasserwerkes

der Gemeinde Namborn (Abwasserwerk Namborn)

für das Wirtschaftsjahr

2025

I. Aufgrund der §§ 12 ff. Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Namborn vom 9. Dezember 2004 in Verbindung mit dem I. Nachtrag vom 6. Dezember 2007 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04. Dezember 2024 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird

a)

im Erfolgsplan

im Ertrag  — auf 1.463.610 Euro

im Aufwand auf  — 1.463.610 Euro

b)

im Vermögensplan

in Einnahme auf  — 735.000 Euro

in Ausgabe auf  — 735.000 Euro

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen wird festgesetzt auf

459.400 €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 300.000 € festgesetzt.

§ 5

Es gilt die vom Gemeinderat am 04. Dezember 2024 beschlossene Stellenübersicht.

II. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025 des Eigenbetriebes „Abwasserwerk Namborn“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

459.400,-- €.

St. Ingbert, den 06.03.2025
Landesverwaltungsamt
-Kommunalaufsichtsbehörde-
Im Auftrag
Dominique Grape

III. Der Wirtschaftsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Zeit vom 24.03. – 01.04.2025 (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Namborn, Schloßstr. 13, Zimmer 004, während der Dienststunden öffentlich aus.

Namborn, den 14.03.2025
Gemeinde Namborn
Der Bürgermeister
(Sascha Hilpüsch)