Titel Logo
Namborner Nachrichten
Ausgabe 12/2026
Die Verwaltung informiert
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Friedhofssatzung der Gemeinde Namborn

hier: Urnenwand

Die Gemeindeverwaltung weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass weder das Anbringen von Halterungen für Blumen bzw. Kerzen noch das Aufstellen von Grabschmuck (u. a. auch Grablampen etc.) vor der Urnenwand gestattet ist. Nachfolgend ist der entsprechende Paragraph (§ 13 Abs. 5) der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Namborn zur Kenntnisnahme veröffentlicht.

§ 13

Urnengrabstätten

(5) An den Urnenwänden sind Halterungen für Blumen, Blumenvasen, Kerzen und dergleichen nicht zugelassen. Das Ablegen von Grabschmuck auf dem Vorplatz der Urnenwand ist grundsätzlich nicht erlaubt; Ausnahme hier ist nur der Tag der Bestattung. Nicht zugelassene Gegenstände werden von der Gemeinde entfernt. Entschädigungen hierfür erfolgen nicht.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Friedhofsamt der Gemeinde Namborn (Tel. 06857/9003-44).