I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
Vollsperrung „Engweg“ im Gemeindebezirk Hirstein
Für die Anwohner wird trotz Sperrung die Zufahrt zu deren Hausanwesen soweit wie möglich eingerichtet. Eine Durchfahrt für Rettungskräfte und Müllabfuhr wird gewährleistet.
| Grund der Anordnung: | Neuverlegung Wasserleitung und Hausanschlüsse |
| Verantwortlicher: | WVW St. Wendel |
| Dauer: | 30.03.2026 bis 03.07.2026 |
II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.