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Namborner Nachrichten
Ausgabe 12/2026
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

Vollsperrung „Engweg“ im Gemeindebezirk Hirstein

Für die Anwohner wird trotz Sperrung die Zufahrt zu deren Hausanwesen soweit wie möglich eingerichtet. Eine Durchfahrt für Rettungskräfte und Müllabfuhr wird gewährleistet.

Grund der Anordnung:

Neuverlegung Wasserleitung und Hausanschlüsse

Verantwortlicher:

WVW St. Wendel

Dauer:

30.03.2026 bis 03.07.2026

II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 18.03.2026
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde