| I. | Aufgrund der §§ 12 ff. Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Namborn vom 9. Dezember 2004 in Verbindung mit dem I. Nachtrag vom 6. Dezember 2007 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2022 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen: |
§ 1
Der Wirtschaftsplan wird
| a) | im Erfolgsplan |
|
| im Ertrag auf — 1.334.100 Euro |
|
| im Aufwand auf — 1.334.100 Euro |
| b) | im Vermögensplan |
|
| in Einnahme auf — 1.055.000 Euro |
|
| in Ausgabe auf — 1.055.000 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen wird festgesetzt auf 827.700,-- €.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 300.000,-- € festgesetzt.
§ 5
Es gilt die vom Gemeinderat am 08. Dezember 2022 beschlossene Stellenübersicht.
| II. | Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes |
|
| Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung ist erteilt. |
|
| Sie hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2023 des Eigenbetriebes „Abwasserwerk Namborn“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von — 827.700,-- €. |
| III. | Der Wirtschaftsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Zeit vom 03.4. - 13.04.2023 (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Namborn, Schloßstr. 13, Zimmer 004, während der Dienststunden öffentlich aus. |