an den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 sowie
an etwaigen Stichwahlen am 23. Juni 2024 mittels Briefwahl
Als Postunternehmen, bei dem anlässlich der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 sowie anlässlich der etwa notwendig werdenden Stichwahl/en (Direktwahl/en) am 23. Juni 2024
in der Gemeinde Namborn die Wahlbriefe ohne besondere Versendungsform unentgeltlich eingeliefert werden können, wird hiermit gemäß § 37 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) die
Deutsche Post AG
Charles-de-Gaulle-Str. 20
53113 Bonn
benannt.
Wird ein Wahlbrief mit Hilfe einer besonderen Versendungsform verschickt, so hat die Absenderin oder der Absender den das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigenden Betrag zu tragen.
Die unentgeltliche Wahlbriefbeförderung gilt für
| a) | alle Kommunalwahlen, die am 09. Juni 2024 in der Gemeinde Namborn stattfinden: |
| die Wahl zum Kreistag des Landkreises St. Wendel | |
| die Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Namborn | |
| die Wahlen zu den Ortsräten in Baltersweiler, Eisweiler/Pinsweiler, Namborn/Heisterberg, Gehweiler, Furschweiler, Hirstein, Roschberg, Hofeld-Mauschbach | |
| die Direktwahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises St. Wendel | |
| die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Gemeinde Namborn | |
| b) | alle etwaig notwendig werdende Stichwahlen (zu den vorgenannten Direktwahlen), |
| die am 23. Juni 2024 in der Gemeinde Namborn stattfinden. |