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Namborner Nachrichten
Ausgabe 15/2023
Amtlicher Teil
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B e k a n n t m a c h u n g der Haushaltssatzung der Gemeinde Namborn für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204), beschließt der Gemeinderat am 09. März 2023 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

15.129.249 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

16.387.680 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

-1.258.431 EUR

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.335.156 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.757.856 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

-422.700 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

989.172 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

268.600 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

720.572 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf  — 422.700 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf  — 10 Mio. EUR

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes

wird festgesetzt auf  — 897.220 EUR

und

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes

wird festgesetzt auf  —  361.211 EUR

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

300 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

440 v. H.

2.

Gewerbesteuer

420 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 09. März 2023 beschlossene Stellenplan.

Namborn, den 09. März 2023
Der Bürgermeister —  (Siegel)
Sascha Hilpüsch

Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde

Die nach § 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz erforderliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes - Kommunalaufsichtsbehörde - ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Namborn genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

422.700 €.

St. Ingbert, 28.03.2023
Im Auftrag
Thomas Frey

Einsichtnahme

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 Kommunalselbstverwaltungsgesetz in der Zeit vom 17. bis 26.04.2023 (einschließlich) im Rathaus, Schloßstraße 13, Zimmer 109, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Namborn, den 11. April 2023
Gemeinde Namborn
Der Bürgermeister
Sascha Hilpüsch