Seit dem 19.01.2013 haben deutsche Kartenführerscheine eine Gültigkeit von fünfzehn Jahre. Aufgrund der Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11.03.2019 müssen in den kommenden Jahren bis spätestens 19.01.2033 alle alten Führerscheine ohne Ablaufdatum umgetauscht werden.
Zunächst sind die alten grauen und rosa Führerscheine betroffen. Führerscheininhaberinnen und -inhaber, die in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurden, müssen ihre grauen und rosa Führerscheine bis spätestens 19.01.2024 umtauschen.
Wer bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der ab 1999 ausgestellt wurde, muss diesen erst bis zum 19.01.2026 umtauschen.
Für die Beantragung eines Kartenführerscheins ist die Vorlage des grauen bzw. rosa Führerscheins erforderlich und die Antragstellerin/der Antragsteller muss sich mittels eines Bundespersonalausweises ausweisen. Zusätzlich wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.
Die Gebühr für den neuen Kartenführerschein beträgt zurzeit 24,00 €.
Termine für den Umtausch Ihres Führerscheins können mit Frau Manuela Schwan (Zimmer 2) unter der Telefonnummer 06857/900312 vereinbart werden.