I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
Vollsperrung „Weidberger Weg“ im Gemeindebezirk Furschweiler
Für die Anwohner ist die Zufahrt zu ihren Häusern außerhalb der Arbeitszeiten gewährleistet. Eine Durchfahrt für Rettungskräfte und Müllabfuhr wird gewährleistet.
Grund der Anordnung: Tiefbauarbeiten der Energis-Netzgesellschaft
Verantwortlicher: CS Tiefbau Kabelbau Außenanlagen
Dauer: 02.04.2026 bis 19.04.2026
II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.