Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
- geänderte Verkehrsführung in der Straße „Furschweilerstraße“ im Gemeindebezirk Hofeld-Mauschbach:
1) Sperrung der Straße „Furschweilerstraße“ durch Verkehrszeichen Nr. 250 ab Kreisel (Anwesen Hausnummer 15) bis Anwesen Furschweilerstraße Hausnummer 54
| Grund der Anordnung: | Fahrbahnsanierungsmaßnahme |
| Verantwortlicher: | Gemeinde Namborn |
| Dauer: | 17.03.2025 – 30.04.2025 |
2) Sperrung der Straße „Furschweilerstraße“ durch Verkehrszeichen Nr. 250 im Kreisel (Bereich Anwesen Hausnummer 18)
| Grund der Anordnung: | Fahrbahnsanierungsmaßnahme |
| Verantwortlicher: | Gemeinde Namborn |
| Dauer: | 23.04.2025 – Witterungsabhängig längstens bis 09.05.2025 |
Anliegern ist die Zufahrt zu ihren Wohnungen nicht möglich. Bitte nutzen Sie die Parkmöglichkeiten am Schützenhaus.
Die Anwohner der Straße „Sandhübel“ und „In der Sang“ können für die Dauer der Baumaßnahme über den Fußweg von „In der Sang“ zm Sportplatz Hofeld-Mauschbach zu Ihren Anwesen an- und abfahren.
Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.