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Namborner Nachrichten
Ausgabe 18/2023
Die Verwaltung informiert
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Friedhofssatzung der Gemeinde Namborn

hier: Urnenwand

Die Gemeindeverwaltung weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass weder das Anbringen von Halterungen für Blumen bzw. Kerzen noch das Aufstellen von Grabschmuck vor der Urnenwand gestattet ist. Nachfolgend ist der entsprechende Paragraph (§ 13 Abs. 5) der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Namborn zur Kenntnisnahme veröffentlicht.

§ 13

Urnengrabstätten

(5) An den Urnenwänden sind Halterungen für Blumen, Blumenvasen, Kerzen und dergleichen nicht zugelassen. Grabschmuck auf dem Vorplatz der Urnenwand ist ebenfalls nicht erlaubt; nicht zugelassene Gegenstände werden von der Gemeinde entfernt. Entschädigungen hierfür erfolgen nicht.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Friedhofsamt der Gemeinde Namborn (Tel. 06857/9003-44)