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Namborner Nachrichten
Ausgabe 18/2024
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

1) Sperrung der Straße „Liebenburgstraße“ im Bereich der Hausnummer 23, in Namborn - Ortsteil Eisweiler durch Verkehrszeichen Nr. 250

Grund der Anorndung:

Verlegung von Versorgungsleitungen der WVW

Verantwortlicher:

Gemeinde Namborn

Dauer:

06.05.2024 – 10.05.2024

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen möglich.

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 26.04.2024
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde