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Namborner Nachrichten
Ausgabe 18/2024
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

1) Sperrung der Straße „Lindenstraße“ im Bereich der Hausnummer 2, in Namborn - Ortsteil Furschweiler durch Verkehrszeichen Nr. 250

Grund der Anordnung:

Dacharbeiten

Verantwortlicher:

Gemeinde Namborn

Dauer:

13.05.2024 - 14.05.2024

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen möglich.

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 29.04.2024
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde