Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,
zu den Europa- und Kommunalwahlen (Bürgermeister, Landrat, Kreistag, Gemeinderat und Ortsräte) am 9. Juni 2024 gebe ich Ihnen zu Ihrer besseren Information einige Hinweise:
Die Wahlen finden am Sonntag, den 09. Juni 2024 statt. Die Wahlhandlung dauert jeweils von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Etwaige Stichwahlen (Landrat) finden am 23. Juni 2024 statt.
Das Wahlamt befindet sich im Rathaus, Schloßstraße 13, Ortsteil Hofeld, 1. OG, Zimmer 108 und 106, und ist während den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Dort finden Sie auch das Briefwahlbüro. Telefonisch erreichen Sie uns unter der Durchwahl (06857) 9003 -25, -27, -26 oder -50.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden Ihnen ab 2. Mai 2024 durch die Post zugestellt. Das Ihnen zugeteilte Wahllokal ist ersichtlich. Wenn Sie keine oder eine fehlerhafte Wahlbenachrichtigung - Neu: Verschlossener Brief - erhalten, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Wer durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Wahlamt einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen. Ein entsprechender Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch online unter www.namborn.de oder über den abgedruckten QR- Code auf dem Wahlscheinantrag beantragt werden.
Wer den Antrag für eine oder einen anderen stellt, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Die Briefwahlunterlagen werden der/dem Wahlberechtigten an ihre/seine Wohnanschrift übersandt, soweit sich aus dem Antrag nichts anderes ergibt.
An eine andere Person als die Wahlberechtigte oder den Wahlberechtigten persönlich dürfen die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertritt.
Briefwahlanträge können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis spätestens Freitag, den 07. Juni 2024, 18.00 Uhr, beim Wahlamt der Gemeinde gestellt werden.
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Briefwahlantrag noch bis zum Wahltag (Sonntag, 09. Juni 2024), 15.00 Uhr, gestellt werden.
Selbstverständlich besteht im Rathaus auch wieder die Möglichkeit, die Briefwahl direkt auszuüben. Hierzu bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit. Auch hier ist der rückseitige Antrag auszufüllen und zu unterschreiben.
Achten Sie bitte darauf, dass der Antrag auf Briefwahl von der oder dem Wahlberechtigten, bei Beauftragung einer anderen Person, zusätzlich durch die oder den Wahlberechtigten sowie die bevollmächtigte Person unterschrieben werden muss.