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Namborner Nachrichten
Ausgabe 19/2025
Die Verwaltung informiert
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Hinweis an alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass die monatlich anfallenden Elternbeiträge sowie das Frühstücksgeld in Höhe von 12,00 Euro gemäß den geltenden Bestimmungen bis zum 15. eines jeden Monats auf eines der Konten der Gemeindekasse Namborn zu überweisen sind. Bei Teilnahme Ihres Kindes am Mittagessen erfolgt die Abrechnung im Folgemonat. Auch dieser Betrag ist am 15. des Monats fällig.

Erziehungsberechtigten mit geringem Einkommen können unter den Voraussetzungen des § 90 Abs. 4 des VIII SGB der Elternbeitrag ermäßigt oder erlassen werden.

Das Frühstücksgeld in Höhe von 12,00 Euro ist jedoch nicht förderfähig und muss deshalb immer durch die Erziehungsberechtigten beglichen werden.

Wir empfehlen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, um die Zahlung bequem und pünktlich zu gewährleisten.

Bei Erteilung eines entsprechenden Mandats wird der Beitrag sowie das Frühstücksgeld jeweils am 15. eines Monats eingezogen.

Falls der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, erfolgt die Abbuchung am ersten folgenden Bankarbeitstag.

Wir bitten Sie, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen, um Verzögerungen und weitere Kosten zu vermeiden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.