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Namborner Nachrichten
Ausgabe 2/2026
Die Verwaltung informiert
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Winterdienst in unserer Gemeinde Namborn – gemeinsam sicher durch Schnee und Eis

Der Winter hat Einzug gehalten und mit dem frisch gefallenen Schnee zeigt sich unsere Gemeinde von ihrer besonders schönen Zeit. Damit wir diese Jahreszeit sicher und unbeschwert genießen können, möchten wir Sie über den Winterdienst und die damit verbundenen Aufgaben informieren.

Unser Baubetriebshof ist in allen Ortsteilen unserer Gemeinde im Einsatz um die Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften sowie Ortsdurchfahrten von Eis und Schnee zu befreien. Diese kommunale Leistung erfolgt seitens der Gemeinde freiwillig. Der Landesbetrieb für Straßenbau ist, wie seit Jahren für die Landesstraßen in der Gemeinde für uns unterwegs.

Die generelle Räum- und Streupflicht der Bürger und Bürgerinnen bleibt bestehen. Die eigene Räum- und Streupflicht trotz Winterdienst entfällt nicht! Wir verweisen auf unsere Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Namborn, veröffentlicht auf unserer Website.

Hier ist auszugsweise aus unserer Satzung zu nennen, dass bei Schneefall die Gehwege in der Zeit von 07.00 - 20.00 Uhr in einer Breite von mindestens 1 m von Schnee und Eis freizuhalten sind. Die Räumpflicht besteht auch, wenn Grundstücke zu Straßen, Wege, Plätze und Gehwegen lediglich durch einen Graben, einen Grünstreifen, eine Böschung oder durch eine Mauer (auch im Eigentum der Gemeinde) getrennt sind.

Damit die Räumfahrzeuge ungehindert arbeiten können und kein Schnee zurück auf Gehwege gedrückt wird, darf der Schnee nicht auf die Straße geschoben werden. Diese Fahrzeuge mit über drei Metern breiten Räumschildern benötigen Raum. Parkende Autos, vor allem in Wendekreisen, können Einsätze erheblich erschweren oder unmöglich machen.

Gemeinsam für eine sichere Gemeinde

Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und gemeinschaftlichem Engagement, auch einer Nachbarschaftshilfe tragen wir alle dazu bei, dass Wege sicher bleiben und der Winter seine schönen Seiten entfalten kann, gerade auch im Hinblick unserer immer älter werdenden Gesellschaft. Sollte eine Leistungsunfähigkeit vorliegen, sind Dritte zu beauftragen.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bedanken wir uns herzlich.

Kommen Sie gut durch die winterliche Zeit.