Die Gemeindekasse Namborn weist darauf hin, dass am 15. Mai 2025 die 2. Rate 2025 für folgende Steuern und Abgaben fällig wird:
| - | Grundsteuer etc. |
| - | Kanalgebühren etc. |
| - | Hundesteuer |
| - | Gewerbesteuer |
Alle Steuer- und Abgabenpflichtigen werden hiermit erinnert, die Zahlung der fälligen Rate vorzunehmen.
Zahlen Sie bitte bargeldlos. Sie ersparen sich und uns unnötige Kosten und Arbeit.
Nach Ablauf dieser Frist ergeht für die dann noch säumigen Pflichtigen eine persönliche Mahnung, wodurch zusätzliche Kosten (Säumniszuschläge, Mahngebühren und Portogebühren pp.) entstehen.
Diese Aufforderung gilt selbstverständlich nicht für die Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse Namborn ein SEPA Lastschriftmandat erteilt haben.