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Namborner Nachrichten
Ausgabe 20/2025
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I.

Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

1)

Sperrung der Straße „Engweg“ im Bereich der Hausnummer 1 im Ortsteil Hirstein durch Verkehrszeichen Nr. 250

Grund der Anordnung:

Freileitungsarbeiten im Auftrag der Energienetzgesellschaft

Verantwortlicher:

Gemeinde Namborn

Dauer:

22.05.2025

II.

Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr nicht möglich.

III.

Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 14.05.2025
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde