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Namborner Nachrichten
Ausgabe 22/2024
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordnung:

- geänderte Verkehrsführung in den Straße „Im Kesserl“ und „Liebenburgstraße“ im Gemeindebezirk Eisweiler:

1) Sperrung der Straße „Im Kessel“ und „Liebenburgstraße“ (im Bereich des Spielplatzes) durch Verkehrszeichen Nr. 250

Grund der Anordnung:

Mopedtreffen der Mopedfreunde Liebenburg e.V.

Verantwortlicher:

Gemeinde Namborn

Dauer:

13.07.2024 – 14.07.2024

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen möglich. Um jedoch einen reibungslosen Veranstaltungsablauf zu ermöglichen, bitten wir die Anlieger darum, die Zu- und Abfahrt zu ihren Wohnungen auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken.

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 24.05.2024
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde