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Namborner Nachrichten
Ausgabe 22/2025
Die Verwaltung informiert
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

- geänderte Verkehrsführung in der Straße „Urweilerstraße“ im Gemeindebezirk Namborn / Roschberg:

1) Halbseitige Sperrung der Straße „Urweilerstraße“ im Bereich des Dorfgemeinschaftshaus

Grund der Anordnung:

Straßensanierungsmaßnahme

Verantwortlicher:

Gemeinde Namborn

Dauer:

02.06.2025 - 06.06.2025

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen möglich.

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 27.05.2025
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde