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Namborner Nachrichten
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

- geänderte Verkehrsführung in den Straßen „Bergstraße“ und „Flurweg“ im Gemeindebezirk Hofeld-Mauschbach:

1) Sperrung des Gehwegs „Bergstraße“ durch Verkehrszeichen Nr. 250 sowie halbseitige Straßensperrung der Straßen „Bergstraße“ und „Flurweg“

Grund der Anordnung:

Breitbandausbau im Auftrag der Deutschen Telekom Technik GmbH

Verantwortlicher:

Gemeinde Namborn

Dauer:

10.06.2024 - 06.07.2024

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen möglich.

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 05.06.2024
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde