I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
- geänderte Verkehrsführung in den Straßen „Bergstraße“ und „Flurweg“ im Gemeindebezirk Hofeld-Mauschbach:
1) Sperrung des Gehwegs „Bergstraße“ durch Verkehrszeichen Nr. 250 sowie halbseitige Straßensperrung der Straßen „Bergstraße“ und „Flurweg“
| Grund der Anordnung: | Breitbandausbau im Auftrag der Deutschen Telekom Technik GmbH |
| Verantwortlicher: | Gemeinde Namborn |
| Dauer: | 10.06.2024 - 06.07.2024 |
II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen möglich.
III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.