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Namborner Nachrichten
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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Beteiligungsbericht der Gemeinde Namborn 2023

Gemäß § 115 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen. Die Einsicht in den Beteiligungsbericht ist jeder Einwohnerin und jedem Einwohner gestattet.

Er liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 23. Juni 2025 bis einschließlich

27. Juni 2025 im Rathaus, Zimmer 107, während der Dienststunden öffentlich aus.

Namborn, den 20. Juni 2025
(Hilpüsch)
Bürgermeister