Landesamt für Vermessung.
Geoinformation und Landentwicklung
Abteilung 5 -Landentwicklung-
66538 Neunkirchen, Lindenallee 6
Tel. 0681/9712-900
Az.: StD 435/23
-Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Steinberg-Deckenhardt
Im Flurbereinigungsverfahren Steinberg-Deckenhardt findet der Termin zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gemäß §§ 21 ff Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) am
Samstag den 08.07.2023 um 10:00 Uhr
Im Gasthaus STEINBERGER STUBEN Güdesweilerstraße 11-13
66649 Steinberg-Deckenhardt
statt.
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst die komplette Gemarkung Steinberg-Deckenhardt. Die Teilnehmer, d.h. alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte im Flurbereinigungsgebiet, oder deren gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte, werden hiermit herzlich zur Teilnehmerversammlung zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Aufgaben des Vorstandes und Grundsätze des Wahlverfahrens |
| 2. | Wahlvorstand |
| 3. | Beschlüsse der Teilnehmerversammlung zum Wahlverfahren (Wahlsatzung) |
| 4. | Wahlvorschläge und Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft |
| 5. | Verschiedenes |
Begründung: Aufgrund einer Änderung Gesetzes Nr. 693 Saarländisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (Neueste Fassung vom 24.06.2020) sind gem. §2a Absatz 1 die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft auf die Dauer von zehn Jahren gewählt. Für anhängige Verfahren wird in §15a ergänzend hinzugefügt, dass § 2a für Flurbereinigungs- und Zusammenlegungsverfahren, die am 1. Juli 2020 anhängig sind, entsprechend gilt. Abweichend hiervon soll in Flurbereinigungs- und Zusammenlegungsverfahren, in denen zu diesem Zeitpunkt die Wahl eines neuen Vorstandes bereits zehn Jahre zurückliegt, die Neuwahl bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt werden.
Gemäß § 21 Abs. 3 FlurbG werden die Mitglieder des Vorstandes von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat ein Stimmrecht; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als Teilnehmer. Bevollmächtigte haben der Flurbereinigungsbehörde spätestens im Wahltermin eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Vordrucke können bis zum 07.07.2023 bei dem aktuellen 1. Vorsitzenden Herr Wommer Am Hirtzenkopf 1 in 66649 Steinberg-Deckenhardt abgeholt werden. Alternativ gibt es Vordrucke im Gasthaus Stephan in Steinberg-Deckenhardt zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten.
Es liegt im Interesse der Teilnehmer, den Vorstand mit Personen ihres Vertrauens zu besetzen. Zum Vorstandsmitglied wählbar ist jede natürliche Person, unabhängig davon, ob sie Teilnehmer (d.h. Eigentümer oder Erbbauberechtigter im Verfahrensgebiet), Nebenbeteiligter (z.B. Bewirtschafter, Gemeindevertreter) oder Nichtbeteiligter ist. Ebenso müssen die Kandidaten für den Vorstand nicht örtlich ansässig sein. Die Kandidaten für den Vorstand sollten interessiert sein, aktiv an der Durchführung des Verfahrens und an der Gestaltung des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken. Vorschläge können am Wahltag direkt oder bis spätestens 03.07.2023 schriftlich beim LVGL vorgebracht werden.