Spruch der Woche
In den Diktaturen darf man nichts sagen, muss alles nur denken.
In der Demokratie darf man alles sagen, aber keiner ist verpflichtet,
sich dabei etwas zu denken.
(Willi Ritschard, Schweizer Politiker)
Wussten Sie,
dass König Ludwig II von Bayern wollte, dass seine Schlösser nach seinem Tode zerstört werden sollten? Der bayerische Staat entschied jedoch anders. Und so können sich große Scharen von Menschen Jahr für Jahr zum Beispiel an dem weiteren Vorhandensein der Schlösser Herrenchiemsee, Neuschwanstein und Linderhof erfreuen.
Vom Schwertschlucker zur Magenspiegelung
Wie es dazu gekommen ist, schildert Dr. med. Eckart von Hirschhausen in seinem Buch „Wunder wirken Wunder“. Dort heißt es:
„Auch die Magenspiegelung entstand aus einem Geistesblitz heraus, der sich in einer Weinstube in Freiburg im Jahre 1868 ereignet haben soll. In der Universitätsstadt fand eine Tagung von Medizinern statt. Was machten die abends? Natürlich einen trinken gehen.
Unter ihnen war Adolf Kußmaul, einer der vielseitigsten Mediziner seiner Zeit. Es trat fahrendes Volk auf, und unter den Akrobaten befand sich auch ein Schwertschlucker. Kußmaul dachte sich: Wenn ein Mensch ein Schwert durch seine Speiseröhre bis in den Magen schieben kann, ohne sich zu verletzen – warum nicht auch ein Rohr einführen, um damit in den Magen zu gucken?
Er lud den Schwertschlucker aus der Weinstube in die Klinik ein. Die Grundidee der Magenspiegelung war geboren.“
Barbetrag und Bekleidungspauschale für Heimbewohner
Seit 1. Januar 2024 wird jedem Heimbewohner, welcher stationär Leistung in Alten- und Pflegeheimen erhält, eine Bekleidungspauschale in Höhe von 28,00 € monatlich gewährt. Diese dient der Beschaffung von Kleidung und Schuhen.
Der Barbetrag für leistungsberechtigte Personen (Personen, die Sozialhilfe beziehen), die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt seit 1. Januar 2024 monatlich 152,01 €. Dieser Betrag dient dazu, sich zum Beispiel besondere Getränke, gewünschte Genussmittel, individuelle Körperpflegemittel u. ä. zu kaufen oder kleine Anschaffungen, Geschenke, Friseurbesuch, Zuzahlung zu Medikamente zu finanzieren.
Rentenanpassung 2024: Renten steigen wieder deutlich
Unter dieser Überschrift schreibt die Deutsche Rentenversicherung u. a.: „Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 steigen die Renten für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner wieder deutlich. Mit der aktuellen Rentenanpassung von 4,57 Prozent profitieren die Rentnerinnen und Rentner im dritten Jahr in Folge von der guten Entwicklung der Löhne und Gehälter, und zwar erstmals in den neuen und den alten Bundesländern gleichermaßen…
Die Rentenanpassung fällt erneut deutlich höher aus als die erwartete durchschnittliche Preisentwicklung. Die Bundesregierung erwartet gemäß Jahreswirtschaftsbericht 2024 einen Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8 Prozent.“
Höflichkeitsformel am Schluss von Briefen
Es gibt verschiedene Grußformeln am Briefschluss, so zum Beispiel „Hochachtungsvoll“, „Mit vorzüglicher Hochachtung“ und die wohl bekannteste Formel lautet „Mit freundlichen Grüßen“. Meines Erachtens taugen alle diese nichts, wenn der Inhalt des Briefes alles andere als zum Beispiel freundlich ist. Dann müsste es einem auch schwerfallen, seine Hochachtung, geschweige denn vorzügliche Hochachtung zum Ausdruck zu bringen. Ja, welche Grußformel wäre denn dann geeignet?
Von 1969 – 1974 war Gustav W. Heinemann, 1899 – 1976, Bundespräsident. Er unterschrieb seine Briefe mit der Kurzformel „Ich grüße Sie“. Ob freundlich, mit Hochachtung, mit vorzüglicher Hochachtung oder mit dem Gruß des Götz von Berlichingen geht aus dieser Formel allerdings nicht hervor. Aber sie ist schon für alle Brief-Inhalte geeignet.
31.07.24: Fahrt nach Mainz
Alle Fahrtteilnehmer/innen erhalten in den nächsten Tagen einen Bussitzplan auf dem Abfahrtszeiten, Abfahrtorte, Fahrpreis, Bankverbindung, Zahlungsfrist vermerkt sind.