des Wirtschaftsplanes des Abwasserwerkes
der Gemeinde Namborn (Abwasserwerk Namborn)
für das Wirtschaftsjahr
2026
I. Aufgrund der §§ 12 ff. Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Namborn vom 9. Dezember 2004 in Verbindung mit dem I. Nachtrag vom 6. Dezember 2007 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Der Wirtschaftsplan wird
| a) | im Erfolgsplan |
| im Ertrag — auf 1.602.400 Euro | |
| im Aufwand — auf 1.602.400 Euro | |
| b) | im Vermögensplan |
| in Einnahme — auf 608.400 Euro | |
| in Ausgabe — auf 608.400 Euro |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen wird festgesetzt auf
283.400 €.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 300.000 € festgesetzt.
§ 5
Es gilt die vom Gemeinderat am 11. Dezember 2025 beschlossene Stellenübersicht.
II. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2026 des Eigenbetriebes „Abwasserwerk Namborn“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
283.400,-- €.
III. Der Wirtschaftsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Zeit vom 29.06. – 07.07.2026 (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Namborn, Schloßstr. 13, Zimmer 004, während der Dienststunden öffentlich aus.