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Namborner Nachrichten
Ausgabe 26/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

des Wirtschaftsplanes des Abwasserwerkes

der Gemeinde Namborn (Abwasserwerk Namborn)

für das Wirtschaftsjahr

2026

I. Aufgrund der §§ 12 ff. Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Namborn vom 9. Dezember 2004 in Verbindung mit dem I. Nachtrag vom 6. Dezember 2007 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird

a)

im Erfolgsplan

im Ertrag  — auf 1.602.400 Euro

im Aufwand  — auf 1.602.400 Euro

b)

im Vermögensplan

in Einnahme  — auf 608.400 Euro

in Ausgabe  — auf 608.400 Euro

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen wird festgesetzt auf

283.400 €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 300.000 € festgesetzt.

§ 5

Es gilt die vom Gemeinderat am 11. Dezember 2025 beschlossene Stellenübersicht.

II. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2026 des Eigenbetriebes „Abwasserwerk Namborn“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

283.400,-- €.

St. Ingbert, den 03.06.2026
Landesverwaltungsamt
-Kommunalaufsichtsbehörde –
Im Auftrag
Dominique Grape

III. Der Wirtschaftsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Zeit vom 29.06. – 07.07.2026 (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Namborn, Schloßstr. 13, Zimmer 004, während der Dienststunden öffentlich aus.

Namborn, den 15.06.2026
Gemeinde Namborn
Der Bürgermeister
(Sascha Hilpüsch)