Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordnung:
- geänderte Verkehrsführung in der Straße „Zum Honigborn“ im Gemeindebezirk Baltersweiler:
1) Sperrung der Straße „Zum Honigborn“ durch Verkehrszeichen Nr. 250
| Grund der Anordnung: | Bauarbeiten der WVW / Erneuerung der Versorgungsleitungen |
| Verantwortlicher: | Gemeinde Namborn |
| Dauer: | 24.07.2023 – 16.09.2023 |
Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen nicht möglich.
Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.