Aufgrund § 9 der Satzung des Zweckverbandes Forstbetriebsverband Oberthal-Namborn i.V.m. §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) zuletzt geändert das Gesetz vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), hat die Verbandsversammlung am 30. März 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 102.705,00 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 102.705,00 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — 0,00 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0,00 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0,00 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf — 0,00 EUR.
Der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 0,00 €.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 100.000,00 €.
Eine Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage wird nicht festgesetzt.
Die Verbandsumlage wird auf 82.005,00 € festgesetzt und ist wie folgt von den Verbandsgemeinden aufzubringen:
| Gemeinde Oberthal (63,3 %) | = | 51.909,17 € |
| Gemeinde Namborn (36,7 %) | = | 30.095,83 € |
Die Personal- und Fahrkostenerstattung des SaarForst-Landesbetriebes beträgt im Haushaltsjahr 2022 voraussichtlich 19.160,19 €.
Es gilt der von der Verbandsversammlung am 30. März 2022 beschlossene Stellenplan.
2. Stellungnahme der Aufsichtsbehörde
Der Haushalt enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Stellenplan kann aus besoldungsrechtlicher Sicht vollzogen werden.
3. Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes
Gem. § 86 Abs. 4 KSVG wird der Haushaltsplan des Forstbetriebsverbandes Oberthal-Namborn für das Haushaltsjahr 2021 in der Zeit von Montag, 18.07.2022 bis einschließlich Dienstag, 26.07.2022 öffentlich ausgelegt.
Er kann während der Öffnungszeiten des Rathauses, Montag bis Freitag von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr im Rathaus, Poststraße 20, 66649 Oberthal, Zimmer 12, eingesehen werden.