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Namborner Nachrichten
Ausgabe 28/2023
Amtlicher Teil
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WG: Bitte in den NN veröffentlichen

Anlässlich der Kirmes-Veranstaltung im Gemeindebezirk Roschberg wird für die Urweilerstraße, Bereich Anwesen Nr. 53-59 vom 01.09.2023 ab 18:00 Uhr bis einschließlich 04.09.2023, 24:00 Uhr beidseitig ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet. Die Anordnung wird mit Anbringung der Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.

Namborn, den 10.07.2023
Der Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde