Anlässlich der Kirmes-Veranstaltung im Gemeindebezirk Roschberg wird für die Urweilerstraße, Bereich Anwesen Nr. 53-59 vom 01.09.2023 ab 18:00 Uhr bis einschließlich 04.09.2023, 24:00 Uhr beidseitig ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet. Die Anordnung wird mit Anbringung der Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.