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Namborner Nachrichten
Ausgabe 28/2026
Die Verwaltung informiert
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Mitteilung der Ortspolizeibehörde

Aus gegebenem Anlass wird auf § 11, Absatz 1 der Polizeiverordnung der Gemeinde Namborn hingewiesen. Danach dürfen Hunde nicht ohne Aufsicht frei umherlaufen. Auf öffentlichen Straßen und innerhalb der bebauten Ortslage sind Hunde an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Wer einen Hund mit sich führt, hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser weder Personen und Tiere noch Sachen schädigen können. Die Mitnahme von Hunden auf Liegewiesen, Spielplätzen, allgemein zugänglichen Sportanlagen außerhalb festgelegter Benutzungszeiten, gemeindlichen Schulhöfen, gemeindlichen Anlagen von vorschulischen Einrichtungen (Kindertagesstätten) und Friedhöfen ist verboten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass außerhalb der bebauten Ortslage Hunde nur unangeleint geführt werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass diese keine anderen Spaziergänger, Radfahrer und sonstige Verkehrsteilnehmer belästigen oder schädigen.

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist aufgrund der Brut- und Setzzeit generell verboten.