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Namborner Nachrichten
Ausgabe 29/2025
Amtlicher Teil
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Hinweis der Gemeindekasse zum Frühstücksgeld

Aus aktuellem Anlass verweisen wir auf die Satzung der Kindergärten der Gemeinde Namborn:

§ 7 Abs. 2

Sonstige Beiträge

b) In den Kindertageseinrichtungen wird für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr verpflichtend ein Frühstück angeboten. Die Beiträge hierfür werden zusätzlich als monatliche Pauschale in Rechnung gestellt.

Die monatliche Pauschale in Höhe von 12,- Euro wird nicht mehr gesondert durch Rechnung von der Gemeindekasse angefordert, sondern ist automatisch mit Eintritt in eine unserer Einrichtungen fällig.

Der Betrag ist von allen Eltern/Erziehungsberechtigten zu leisten, unabhängig davon, ob der Beitrag von einem Träger der Jugendhilfe übernommen wird.

Hinweis:

Bei den zukünftigen Schulkindern ist die Fälligkeit für Juli zu beachten!

Die Fälligkeit ist jeweils zum 15. des laufenden Monats.

Ist die Zahlfrist von einer Woche verstrichen, wird der Betrag gemahnt.

Namborn, 11.07.2025
Lauer, Gemeindekasse