Lageplan ohne Maßstab, genordet
Der Rat der Gemeinde Namborn hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Engweg“ gemäß § 13b BauGB ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB aufgestellt werden, da lediglich die Zulässigkeit von Wohnnutzung begründet wird, die Flächen sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, die festgesetzt Grundfläche unter 10.000 m² liegt und der Aufstellungsbeschluss vor dem 31.12.2022 gefasst wurde.
Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Da keine frühzeitige Bürgerbeteiligung stattfindet, kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Der Zeitraum der Auslegung wird gesondert bekannt gegeben.