Am Samstag, den 3. Februar 2024, findet um 18:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Heisterberg, eine Hauptversammlung des Löschbezirks Heisterberg mit Wahl des Löschbezirksführers/ der Löschbezirksführerin und des stellvertretenden Löschbezirksführers/der stellvertretenden Löschbezirksführerin statt.
Die Wahl wird gemäß §10 Abs. 1 Nr. 2 Brandschutzsatzung der Gemeinde Namborn im Rahmen dieser Hauptversammlung durchgeführt.
Zu dieser Hauptversammlung und Wahl des Löschbezirksführers/ der Löschbezirksführerin, lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörige des Löschbezirkes Heisterberg ein.
Stimmberechtigt in der Versammlung sind nach § 10 Abs. 1 S. 2 Brandschutzsatzung
der Gemeinde Namborn nur aktive Feuerwehrangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören.
Für die Beschlussfassung und die Beschlussfähigkeit der Versammlung gelten die entsprechenden Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG-.