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Namborner Nachrichten
Ausgabe 30/2022
Mitteilungen der Ortsvorsteher
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Sanierungsarbeiten Hauptstraße

Verkehrsrechtliche Anordnung - Landstraße L 320, Ortsdurchfahrt Namborn, gemäß § 45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Zur Erneuerung der Wasserversorgung im Bereich der Hauptstraße 89 bis 91 hat die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel gemäß §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 StVO folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

Ort der Maßnahme:

L 320 Namborn, Hauptstraße 89 - 91

Dauer:

05.08.22 - 19.08.22

Art, Grund

der Arbeiten:

Erneuerung der Wasserversorgung

Absicherung bzw.

Verkehrsführung:

Halbseitige Sperrung der Fahrbahn L 320 aus Güdesweiler kommend. Aufgrund der Einmündung zur Blumenstraße wird ein Ampelverkehr aus drei Richtungen eingerichtet. Für die Birkenkopfstraße wird eine Einbahnregelung von der Hauptstraße kommend eingerichtet. Von der Birkenkopfstraße auf die L 320 ist die Zufahrt gesperrt.