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Namborner Nachrichten
Ausgabe 30/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

über die Einziehung der Wegeparzelle Nr. 411/33 in Flur 2, der Gemarkung Roschberg

Der Gemeinderat der Gemeinde Namborn hat in seiner Sitzung vom 05.05.2022 beschlossen, die Wegeparzelle Nr. 411/33 in Flur 2, der Gemarkung Roschberg einzuziehen und anschließend zu veräußern.

Die Absicht der Einziehung ist gemäß § 8 des Saarländischen Straßengesetzes öffentlich bekanntgemacht worden.

Gemäß § 8 des Saarländischen Straßengesetzes vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 969), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393) wird hiermit die Einziehung der genannten Wegeteilfläche in der Gemeinde Namborn verfügt.

Mit der Einziehung entfallen Gemeingebrauch und widerrufliche Sondernutzung.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Namborn, Schloßstraße 13, 66640 Namborn, einzulegen. Die Rechtsmittelfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises St. Wendel, Mommstraße 25, 66606 St. Wendel, erhoben wird. Der Widerspruch kann per

E-Mail nur erhoben werden, wenn er mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen ist. Er kann in dieser Weise nur eingelegt werden über www.namborn.de -

Elektronische Signatur.

Namborn, 27.07.2022
Der Bürgermeister
Sascha Hilpüsch