Anlässlich einer in den Gemarkungen Heisterberg und Mosberg-Richweiler durchgeführten Katastervermessung findet für die Flurstücke Heisterberg Flur 1 Nr. 223/4, 212/3; Flur 2 Nr. 385,406/37, 125/8, 386/2, 68/3, 384/6, 384/5, sowie Mosberg-Richweiler Flur 7 Nr. 151, Flur 8 Nr. 20, 19, ein Grenztermin statt.
Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht.
Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, Eigentümer oder Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung der Flurstücksgrenzen.
Der Grenztermin findet statt am:
11. August 2026 von 9:00-12:00 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr
Treffpunkt: Feuerwehr Steinberg-Deckenhardt, Floriansweg 1, 66649 Oberthal
Wenn Beteiligte am Grenztermin nicht anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt. Die Bekanntgabe der Bestimmung von Flurstücksgrenzen wird später durch schriftliche oder durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.
Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung
Abteilung 5
Lindenallee. 6 - 8
66538 Neunkirchen
Tel.: 0681 / 9712643