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Namborner Nachrichten
Ausgabe 31/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Namborn für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), beschließt der Gemeinderat am 17. März 2022 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  13.939.529 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  13.894.637 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  —  44.892 EUR

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  2.184.401 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  2.607.101 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf  —  - 422.700 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  422.700 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  1.097.190 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf  —  - 674.190 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf  —  422.700 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf  —  10 Mio. EUR

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage

wird nicht festgesetzt

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)  —  300 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  —  440 v. H.

2.

Gewerbesteuer  —  420 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 17. März 2022 beschlossene Stellenplan.

Namborn, den 17. März 2022 (Siegel)
Der Bürgermeister Sascha Hilpüsch

Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde

Die nach § 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz erforderliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes - Kommunalaufsichtsbehörde - ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Namborn genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

422.700 €.

St. Ingbert, 30.03.2022
Im Auftrag: Thomas Kreusch

Einsichtnahme

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 Kommunalselbstverwaltungsgesetz in der Zeit vom 08. August bis 17. August 2022 (einschließlich) im Rathaus, Schloßstraße 13, Zimmer 109, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Namborn, den 03. August 2022
Gemeinde Namborn
Der Bürgermeister Sascha Hilpüsch