Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), beschließt der Gemeinderat am 17. März 2022 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 13.939.529 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 13.894.637 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — 44.892 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.184.401 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.607.101 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf — - 422.700 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 422.700 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 1.097.190 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf — - 674.190 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird festgesetzt auf — 422.700 EUR
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf — 10 Mio. EUR
§ 5
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage
wird nicht festgesetzt
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) — 300 v. H. |
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| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 440 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 420 v. H. |
§ 7
Es gilt der vom Gemeinderat am 17. März 2022 beschlossene Stellenplan.
Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde
Die nach § 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz erforderliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes - Kommunalaufsichtsbehörde - ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Namborn genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
422.700 €.
Einsichtnahme
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 Kommunalselbstverwaltungsgesetz in der Zeit vom 08. August bis 17. August 2022 (einschließlich) im Rathaus, Schloßstraße 13, Zimmer 109, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.