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Namborner Nachrichten
Ausgabe 31/2026
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordnung:

- geänderte Verkehrsführung im Bereich der Straße „Urweilerstraße 60“ im Gemeindebezirk Namborn:

1) Verkehrszeichen Z 101 mit dem Zusatzzeichen „Veranstaltung“

Grund der Anordnung:

Charity Lauf „3. Kreuzdell-Trail“ Roschberg

Verantwortlicher:

 Gemeinde Namborn

Dauer:

01.08.2026, 10:00 Uhr - 16:00 Uhr

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen möglich.

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 24.07.2026
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde