Titel Logo
Namborner Nachrichten
Ausgabe 32/2025
Die Verwaltung informiert
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

- geänderte Verkehrsführung im Bereich der „Eichbachhalle“ im Gemeindebezirk Gehweiler:

1)

Sperrung der Straße im Bereich der Eichbachhalle ab der Kreuzung „Asweilerweg/Mühlenweg“ bis zur Einfahr Auenhof durch Verkehrszeichen Nr. 250

2)

Verkehrszeichen Z 101 mit dem Zusatzzeichen „Veranstaltung“

Grund der Anordnung:

700-Jahr-Feier Gehweiler

Verantwortlicher:

Gemeinde Namborn

Dauer:

14.08.2025 - 17.08.2025

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen nicht möglich.

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 25.07.2025
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde