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Namborner Nachrichten
Ausgabe 32/2026
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Der Landkreis St. Wendel -Straßenverkehrsamt- hat als zuständige Straßenverkehrsbehörde für Land- und Bundesstraßen gem. § 45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

Grund:

ADAC Saarland-Pfalz Rallye 2026 vom 14.08. bis 15.08.2026

Verantwortlicher:

Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel

Dauer:

14.08.2026

Verkehrsführung:

Sperrung der L 133 zwischen Furschweiler bzw. Grügelborn und Reitscheid, der L 310 zwischen Gehweiler und L 133, sowie L 310 vor Grügelborn bzw. zwischen Grügelborn und Roschberg.

Absicherung:

Aufstellen von Absperrschranken

Namborn, den 29.07.2026
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde