I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordnung:
- geänderte Verkehrsführung im Bereich der Straße „Urweilerstraße 60“ im Gemeindebezirk Namborn:
1) Verkehrszeichen Z 101 mit dem Zusatzzeichen „Veranstaltung“
| Grund der Anordnung: | Charity Lauf „2. Kreuzdell-Trail“ Roschberg |
| Verantwortlicher: | Gemeinde Namborn |
| Dauer: | 23.08.2025 10:00 Uhr – 16:00 Uhr |
II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen möglich.
III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.