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Namborner Nachrichten
Ausgabe 33/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Namborn für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087), beschließt der Gemeinderat am 03. April 2025 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf

1.637.343 EUR

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer  — 425 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 03. April 2025 beschlossene Stellenplan.

Namborn, den 03. April 2025
Der Bürgermeister
(Siegel)
Sascha Hilpüsch

Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde

Die nach § 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz erforderliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes – Kommunalaufsichtsbehörde – ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Namborn genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

593.660 €.

St. Ingbert, 07.08.2025
Im Auftrag
Birgit Heib

Einsichtnahme

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 Kommunalselbstverwaltungsgesetz in der Zeit vom 18. bis 26.08.2025 (einschließlich) im Rathaus, Schloßstraße 13, Zimmer 109, während

der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Namborn, den 12. August 2025
Gemeinde Namborn
Der Bürgermeister
Sascha Hilpüsch