Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087), beschließt der Gemeinderat am 03. April 2025 folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt
| 1. im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 17.390.425 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 19.027.768 EUR |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -1.637.343 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.504.626 EUR |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.098.286 EUR |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | - 593.660 EUR |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.557.393 EUR |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 266.700 EUR |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.290.693 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 593.660 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 8,5 Mio. EUR |
| Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf | 1.637.343 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 350 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer — 425 v. H. | ||
Es gilt der vom Gemeinderat am 03. April 2025 beschlossene Stellenplan.
Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde
Die nach § 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz erforderliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes – Kommunalaufsichtsbehörde – ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Namborn genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
593.660 €.
Einsichtnahme
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 Kommunalselbstverwaltungsgesetz in der Zeit vom 18. bis 26.08.2025 (einschließlich) im Rathaus, Schloßstraße 13, Zimmer 109, während
der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.